Energiewende ohne Landschaftszerstörung

Stellungnahme zur Energiewende und zur Energiepolitik auf Landes- und Bundesebene.

Die Energiewende wird eine ganze Reihe von Nachteilen sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt/Natur mit sich bringen, wenn sie politisch in die falsche Richtung geleitet wird. Konkret gibt es massive Bestrebungen der österreichischen E-Wirtschaft (EVUs und Verbund AG inkl. ihrer Netzbetriebsgesellschaften), zentrale Solar- und Windparks zu errichten und kleine private Stromerzeuger zur Einspeisung in deren Netze (weiterhin) zu zwingen. 

Als Folge sind vermehrte Bodenversiegelung, stark steigende Netzgebühren, sowie ein steigendes Black-Out-Risiko zu erwarten.

Dem kann durch entschiedene Förderung dezentralisierter - demokratisierter Stromerzeugung begegnet werden.

Echte Demokratisierung der privaten Stromversorgung entlastet die öffentlichen Stromnetze und minimiert sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch den Impact von BlackOuts. Anstatt immer weiter die Natur für unsere Ziele zu opfern, können bestehende Dächer und Fassaden und andere bereits versiegelte Flächen für neue Erzeugungsanlagen (erneuerbare Energie) verwendet werden. Die geplanten großen Ausbauten der Stromnetze sowie die gewaltigen Anstrengungen zur Netzstabilisierung können in beachtlichem Umfang entfallen, wenn kleine (lokale, regionale) Energiezellen mit Mikroverteilernetzen erlaubt und ausreichend gefördert werden. Auf diese Weise übernimmt die Bevölkerung selbst Verantwortung bei der Erreichung der Klimaziele Österreichs, was die Chance diese auch zu erreichen erheblich verbessert.

Wir fürchten, dass die Energiewende eine ganze Reihe von Nachteilen sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt/Natur mit sich bringt, wenn sie politisch in die falsche Richtung geleitet wird. Konkret sind massive Bestrebungen der österreichischen E-Wirtschaft (EVUs und Verbund AG inkl. ihrer Netzbetriebsgesellschaften) wahrzunehmen, zentrale Solar- und Windparks zu errichten, und private Stromerzeuger zur Einspeisung in deren Netze (weiterhin) zu zwingen.

Diese Entwicklung ist äußerst fragwürdig, da sie offensichtlich dem Macht- und Umsatzerhalt der österreichischen E-Wirtschaft dient. Den Preis dafür zahlt die Bevölkerung durch massiv steigende Netzgebühren. Diese hohen Netzgebühren braucht es, um die Fortschreibung und den Ausbau der bisherigen Netztopologie und die für die Aufrechterhaltung dieses Konzepts benötigten „Netzreserve“[1] zu finanzieren. Auch prolongiert dies die große Abhängigkeit von einem einzigen Stromnetz (europaweit, wegen der Interkonnektoren) und erhöht das Risiko flächendeckender BlackOuts, was wiederum auf die zunehmende Komplexität der Netze zurückzuführen ist. Schlussendlich führt das Beibehalten zentraler Stromerzeugung (den Überlegungen entsprechend in Zukunft verstärkt in großen Solar- und Windparks) zu vermehrter Bodenversiegelung und Landschaftsbildzerstörung.

Zum Glück gibt es wesentlich bessere Wege, die Energiewende herbeizuführen - und zwar ohne die genannten Nachteile dafür mit vielen Vorteilen! Wir fordern von Bundeskanzler Kurz und Landeshauptmann Haslauer eine verantwortungsvolle Politik, welche die massive Förderung kleiner bis mittlerer Energiezellen mit entsprechenden Speichereinheiten auf lokaler und regionaler Ebene vorsieht. Dies bedarf einer Förderungskulisse, welche die Förderung privater Investitionen für PV- und Windanlagen nicht von der Einspeisung in die bestehenden Stromnetze abhängig macht, sondern Investitionsanreize in Teil- oder Vollautarkie für elektrischen Strom schafft! Eine kluge und nachhaltige Förderpolitik führt zur „Demokratisierung“ der privaten Stromversorgung, wo BürgerInnen aktiv eingebunden und in diesem Zusammenhang zu „ProSumern“ werden. Der Strombedarf wird mit teil- oder vollautarken Energiezellen inklusive saisonaler Stromspeicher dort erzeugt, wo er auch verbraucht wird. Dafür wird die Bevölkerung die privaten Dach- und Fassadenflächen bereitwilliger zur Verfügung stellen, was wiederum das „Versiegeln“ wertvollen Grünlandes und Waldes erübrigen bzw. erheblich reduzieren würde.

Das kürzlich beschlossene Ökostromgesetz (Erneuerbaren Ausbau Gesetz, kurz „EAG“) sieht diese Demokratisierung der Stromversorgung NICHT vor, sondern trägt die Handschrift der etablierten E-Wirtschaft, welche ihre Vormachtstellung auch in der Energiewende behalten und sogar ausbauen will!

Eine problematische Strategie:

Nicht nur in Österreich, sondern (fast) weltweit will man den Klimawandel verlangsamen und hat den so genannten „Energiewandel“ (= de-Karbonisierung der Energieerzeugung) als eine der wichtigsten Initiativen dafür erkannt. Die Aufgabe erscheint gigantisch und es ist auch eine wahre Mammutleistung zu erbringen, will man tausende Kohle- und Atomkraftwerke [1] stilllegen und durch ökologischere Kraftwerke ersetzen.
Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die gesamte Stromversorgung durch Ökostrom zu gewährleisten[2].
Um dieses Ziel zu erreichen stellt sich die österreichische E-Wirtschaft (EVUs und Verbund AG) mit Lösungsvorschlägen ein, welche zwar das Ziel erreichbar erscheinen lassen – jedoch auf Kosten der:

  • Versorgungssicherheit durch Erhöhung des BlackOut-Risikos,
  • Netzgebühren und Strompreise durch weitere massive Netzstabilisierungsmaßnahmen,
  • Natur durch weiteren massiven Ausbau der Stromnetze,
  • Grün- und Waldflächen aufgrund des enormen Flächenbedarfs für Solar- und Windparks.

Unterm Strich ginge diese Entwicklung für Generationen auf Kosten der Bevölkerung und diente ausschließlich dem Ziel der österreichischen ex-Strommonopolisten, welche die Energiewende zur Erhaltung ihrer Vormachtstellung und zur Maximierung von Umsatz und Gewinn nutzen wollen.

Österreichs Stromkonzerne versuchen diese Entwicklung wie folgt vorzugeben:

  • Ausbau der Netzreserven:
    In Österreich, so kündigte man an, sollen in den nächsten 10 Jahren ganze 70 Milliarden Euro (!) in die Netzstabilisierung/-ausbau investiert werden. Dies sei notwendig, um die Netzschwankungen aufzufangen und auszugleichen, welche durch die rasant steigende Zahl der so genannten „volatilen“ Einspeiser (damit sind alle Ökostromeinspeiser gemeint - also die vielen privaten Betreiber kleiner PV-Anlagen) entstehen. Man nimmt also bewusst die "Destabilisierung" der eigenen Stromnetze durch volatile Einspeiser in Kauf, ja zwingt private PV-Betreiber dazu regelrecht, indem die Förderung von PV-Anlagen an die Einspeisung beim regionalen Netzbetreiber geknüpft wird. Gleichzeitig muss massiv in die Errichtung von Gaskraftwerken (diese kann man in kürzester Zeit hoch- und niederfahren) investiert werden, um die entstehenden Netzschwankungen ausgleichen und stabilisieren zu können. Und das alles nur um die Entstehung privater und autarker Mikronetze zur lokalen Stromversorgung so genannter Energiegemeinschaften (EEG) zu be- bzw. verhindern.
    Weiters, so argumentiert die E-Wirtschaft, brauche es ein zunehmend ausgebautes Netz, um den antizipierten Bedarf an Leitungen zwischen den zentralen (Öko-)Stromerzeugungs- und Speicherstandorten sowie von und zu den Abnehmern, zur Verfügung zu haben.
    Alle diese Investitionen, das versteht sich, sind über die Netzgebühren und Strompreise von den Konsumenten (=Bevölkerung) zu bezahlen!
  • Förderungspolitik:
    Gegenüber den privaten Betreibern von PV- und/oder Windanlagen stellt man sich positiv, sofern diese ins „eigene“ Netz einspeisen. Denn niemals wäre man interessiert, dass sich „Private“ in Mikronetzen (EEGs) selbst organisieren, den überschüssigen Strom selbst vor Ort speichern und sich teilweise oder sogar volle Stromautarkie verschaffen. Dies würde schließlich das Geschäft der Energieriesen reduzieren und die Vormachtstellung schwächen. Um die Entstehung einer echten „ProSumer-Gesellschaft“ und privater Mikrostromnetze – also die Demokratisierung der Stromversorgung - zu be- und verhindern, wird mit Landes- und Bundesförderungen die Einspeisung privat erzeugten Ökostroms in die „lokalen Netzknoten“ defacto erzwungen. Und das wird – nach massivem Lobbying durch die Stromfirmen – auch in Zukunft fortgeschrieben und so steht es denn auch im EAG-Gesetz, das im Nationalrat Anfang Julie 2021 beschlossen wurde. Das Kernproblem besteht darin, dass die Landes- und Bundesregierungen jeweils Eigentümervertreter der Stromfirmen sind und jährlich auf eine möglichst hohe Dividendenausschüttung pochen. Deshalb sind Regierungspolitiker den Strombossen gegenüber auch stets willfährig, würden sie sich doch sonst ins „eigene Fleisch (Budget) schneiden“.
  • Proaktive Unterstützung der Politik bei der Energiewende
    Gegenüber der Politik ist die E-Wirtschaft sehr bemüht, sich als proaktiver Helfer zur Erreichung der Klimaziele und des damit verbundenen Energiewandels darzustellen. Und das tun die Stromfirmen auch tatsächlich – nur auf ihre Weise, welche im Kern eben auf die Prolongation des Status Quo, nämlich den Erhalt der Vormachtstellung, ausgerichtet ist. Man bietet an und steht auch bereits in den Startlöchern, selbst große Solar- und Windkraftwerke zu errichten und zu betreiben. Viele der EVUs haben sich bereits entsprechende Grünland- und Waldflächen gesichert, um jederzeit mit der Errichtung zentraler Wind- und Solarkraftwerke starten zu können. Dabei wird auf die Landesregierungen Druck ausgeübt, geeignete Flächen durch eine entsprechende Widmungspolitik verfügbar zu machen. Den Land- und Forstwirten werden für die Nutzung durch Energieerzeugungsnalagen weit höhere Pachterträge in Aussicht gestellt, als diese durch eigene Bewirtschaftung ihrer Flächen erzielen können.

Daher unsere Kernforderungen:

  1. Es ist das derzeit im EAG vorgeschriebene und zwingende Förderkriterium der Netzkopplung von PV- und Windkraftanlagen (betreffend Erneuerbare Energiegemeinschaften, RECs) durch ein bloßes Recht auf Netzkopplung zu ersetzen. Die Entscheidung, ob eine solche Energiegemeinschaft als wirksame Insellösung oder mit Kopplung an das öffentliche Stromnetz eingerichtet werden soll, muss gesetzlich offengehalten werden, ohne die Förderung als Hebel in eine bestimmte Richtung einzusetzen.
  2. Es ist Erneuerbaren Energiegemeinschaften (RECs/EEGs) ohne jegliche technische, administrative oder sonstige Form der Diskriminierung bzw. Behinderung gesetzlich zu gestatten, selbst lokale oder kleinregionale Verteilernetze zu errichten, zu besitzen und zu betreiben. Auch dafür sollen Landes- und Bundesförderungen als Anreize zur Verfügung gestellt werden.
  3. Investitionen in Langzeit-Stromspeicher (idealerweise auf Wasserstoffbasis) sind großzügig zu fördern. Ebenso soll die Forschung und Entwicklung für Langzeitstromspeicher in österreichischen Unternehmen durch staatliche Förderungen massiv vorangetrieben und unterstützt werden.

Mit diesen Kernforderungen wird die Stromerzeugung im privaten Bereich (speziell im Bereich von Erneuerbaren Energiegemeinschaften, RECs) demokratisiert – d.h. die Bevölkerung wird aktiv eingebunden und nachhaltig motiviert, das schier unerreichbar erscheinende Zielbild einer 100%-dekarbonisierten Stromversorgung der privaten Haushalte in Österreich bis 2030 zu erreichen. Auf den versteckten „Mißbrauch“ von ProSumerInnen zur Erhaltung der bisherigen Marktmacht der etablierten Energieunternehmen wird hingegen verzichtet.

[1] Netzreserve = Regelkapazität nach oben und unten, siehe -> https://www.apg.at/de/markt/Netzreserve

[2] Anmerkung: Nuklearenergie wird schon als “Helferin” bei der Dekarbonisierung in Stellung gebracht …

[3] Siehe S.16 unten bei -> https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:903d5cf5-c3ac-47b6-871c-c83eae34b273/20_18_beilagen_nb.pdf

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